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Altersvorsorgedepot 2027

Ratgeber · Stand November 2026

Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Kosten, Auszahlung und Riester-Wechsel – der große Ratgeber

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es löst für neue Verträge die Riester-Förderung ab und setzt auf ETFs und Fonds statt auf teure Garantien. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, wie viel der Staat dazulegt, welche Varianten es gibt, was mit bestehenden Riester-Verträgen und Lebensversicherungen passiert – und für wen sich das neue Depot lohnen kann.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ausschließlich für die Altersvorsorge gedacht ist. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, Ende Mai 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer und Neobroker die neuen Verträge anbieten.

Der Grundgedanke ist einfach: Sie zahlen regelmäßig in ein Depot ein, das Geld wird in breit gestreute Fonds und ETFs angelegt, und der Staat legt Zulagen auf Ihre Einzahlungen. Anders als bei der klassischen Riester-Rente gibt es beim freien Altersvorsorgedepot keine Pflicht zur Beitragsgarantie. Das eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber auch: Der Wert des Depots schwankt mit den Kapitalmärkten, und Verluste sind möglich – gerade wenn bis zur Rente nur noch wenige Jahre bleiben.

Bestehende Riester-Verträge bleiben übrigens gültig. Sie genießen Bestandsschutz und können weiter bespart werden. Neue Riester-Verträge werden ab 2027 aber nicht mehr nach dem alten System gefördert.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle, die schon bisher Anspruch auf die Riester-Förderung hatten – also vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende und viele weitere rentenversicherungspflichtige Personen. Neu ist eine wichtige Erweiterung: Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke – etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten – die Förderung nutzen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Je nach Quelle betrifft das mehrere Millionen Menschen, die bisher von der geförderten privaten Vorsorge ausgeschlossen waren.

Für Selbstständige ist das eine echte Neuerung. Bisher blieb ihnen als steuerlich geförderte Form vor allem die Basisrente (Rürup). Mit dem Altersvorsorgedepot kommt eine deutlich flexiblere, kapitalmarktorientierte Möglichkeit hinzu.

Altersvorsorgedepot Förderung im Überblick

Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und einer möglichen steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge. Alle Zulagen fließen direkt in Ihren Vertrag und werden dort mit angelegt. Um gefördert zu werden, müssen Sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen, also 10 Euro im Monat.

Grundzulage: bis zu 540 Euro im Jahr

Die Grundzulage ist gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt der Staat 50 Prozent dazu, also 50 Cent je eingezahltem Euro. Auf jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es noch 25 Prozent. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro im Jahr, die Sie mit 150 Euro Monatsbeitrag erreichen. Kleine Beiträge werden damit prozentual besonders stark gefördert.

Eigenbeitrag pro Jahrpro MonatGrundzulage pro Jahr
120 €10 €60 €
360 €30 €180 €
600 €50 €240 €
1.200 €100 €390 €
1.800 €150 €540 €

Berechnung nach der gesetzlichen Staffel: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Ohne Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.

Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind

Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr. Die volle Kinderzulage erreichen Sie bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat. Die Zulage wird pro Kind nur einem Elternteil zugeordnet. Für Familien steigt die Förderquote damit erheblich: Wer beispielsweise 300 Euro im Jahr einzahlt und ein Kind hat, erhält 150 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage.

Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro – zusätzlich zu den übrigen Zulagen. Für junge Menschen lohnt sich ein früher Start damit gleich doppelt: durch den Bonus und durch die lange Laufzeit, in der Erträge wieder angelegt werden.

Drei Rechenbeispiele

  • Angestellter, 40 Jahre, keine Kinder: Er zahlt 100 Euro im Monat ein, also 1.200 Euro im Jahr. Dafür erhält er 390 Euro Grundzulage – das entspricht knapp einem Drittel seines Eigenbeitrags.
  • Mutter, 35 Jahre, zwei Kinder: Sie zahlt den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro im Jahr ein. Dazu kommen 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage, zusammen 1.140 Euro Förderung pro Jahr.
  • Berufseinsteigerin, 23 Jahre: Sie startet mit 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr. Sie erhält 240 Euro Grundzulage und im ersten Jahr einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Beispielhafte Berechnung der Zulagen ohne steuerliche Effekte und ohne Wertentwicklung.

Steuerliche Berücksichtigung

Zusätzlich zu den Zulagen können Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft dabei, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist. Ob und in welcher Höhe sich das für Sie auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab – das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Drei Varianten: freies Depot, Standarddepot und Garantieprodukte

Gefördert werden ab 2027 drei Produktarten, die sich vor allem bei Freiheit, Sicherheit und Kosten unterscheiden:

  • Freies Altersvorsorgedepot: Sie wählen Ihre Anlagen selbst aus einer gesetzlich festgelegten Positivliste zulässiger Fonds und ETFs. Das bietet die größte Gestaltungsfreiheit – setzt aber voraus, dass Sie sich mit der Auswahl beschäftigen.
  • Standarddepot: Eine einfache Basisvariante, die jeder Anbieter bereitstellen oder über einen Kooperationspartner anbieten muss. Für sie gilt ein gesetzlicher Kostendeckel.
  • Garantieprodukte: Für alle, die nicht auf Sicherheit verzichten wollen, gibt es geförderte Verträge mit 80 Prozent oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Der Preis für die Garantie sind in der Regel geringere Renditechancen.

Welche Variante passt, hängt vor allem von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wer noch 25 oder 30 Jahre bis zur Rente hat, kann Schwankungen eher aussitzen als jemand, der in fünf Jahren in Rente geht.

Kosten: Worauf Sie achten sollten

Kosten sind bei der Altersvorsorge einer der wichtigsten Faktoren – und genau hier lag eine der größten Schwächen vieler Riester-Verträge. Für das Standarddepot hat der Gesetzgeber deshalb einen Kostendeckel festgelegt: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1 Prozent pro Jahr betragen. Für das freie Altersvorsorgedepot und für Garantieprodukte gilt dieser Deckel nicht. Dort können die Kosten niedriger, aber auch deutlich höher liegen – etwa wenn das Depot in einen Versicherungsmantel eingebettet ist.

Mein Rat: Schauen Sie nicht nur auf die Zulage, sondern auf die Gesamtkosten aus Depotgebühren, Fondskosten und gegebenenfalls Abschluss- oder Vertriebskosten. Schon ein halber Prozentpunkt Unterschied pro Jahr macht über 20 oder 30 Jahre einen spürbaren Betrag aus.

Auszahlung und Steuern

Das Geld im Altersvorsorgedepot ist für das Alter gebunden. Die Auszahlungsphase beginnt bei Verträgen ab 2027 frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Für die Auszahlung sind im Wesentlichen diese Formen vorgesehen:

  • Auszahlplan: Sie erhalten regelmäßige Auszahlungen, während das restliche Kapital weiter angelegt bleibt. Der Auszahlplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen.
  • Lebenslange Rente: Das Kapital wird in eine Leibrente umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt wird – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Daneben ist auch eine Rente mit teilweise variablem Anteil möglich.

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann zudem einmalig ein Teil des Kapitals – bis zu 30 Prozent – auf einmal ausgezahlt werden, ohne dass die Förderung verloren geht. Eine vollständige Auszahlung des geförderten Kapitals auf einmal ist dagegen nicht vorgesehen. Was im Todesfall mit dem verbleibenden Kapital geschieht und welche Regeln dann für die Zulagen gelten, sollten Sie vor dem Abschluss mit dem Anbieter klären.

Steuerlich gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Erträge und Umschichtungen im Depot steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Dabei wird zwischen geförderten und nicht geförderten Beiträgen unterschieden. Wie hoch die Steuer im Alter ausfällt, hängt von Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz ab – für eine verbindliche Einschätzung ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Ab 2027 haben Sie aber grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Weiterlaufen lassen: Der Vertrag wird wie bisher bespart und gefördert. Das kann sinnvoll sein, wenn er einen hohen Garantiezins oder günstige Rentenfaktoren aus früheren Jahren enthält.
  2. Beitragsfrei stellen und neu abschließen: Das bisherige Guthaben bleibt im alten Vertrag, neue Beiträge fließen in ein Altersvorsorgedepot.
  3. Übertragen: Das Guthaben wird in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Diese Übertragung gilt als förderunschädlich – die bisherigen Zulagen und Steuervorteile gehen also nicht verloren. Für die Übertragung können Kosten anfallen; fragen Sie diese vorab bei beiden Anbietern an.

Welcher Weg der richtige ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind die Garantien und Kosten Ihres bestehenden Vertrags, die Restlaufzeit und Ihre Risikobereitschaft. Wer kurz vor der Rente steht, ist mit einem garantiestarken Altvertrag unter Umständen besser bedient als mit einem Wechsel in ein schwankendes Depot. Wichtig: Eine Basisrente (Rürup) lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Lebensversicherung und Altersvorsorgedepot

Viele Menschen stehen vor einer anderen Frage: Ihre Lebensversicherung wird ausgezahlt oder sie überlegen, einen alten Vertrag zu kündigen. Kann das Geld dann ins Altersvorsorgedepot? Grundsätzlich können Sie frei werdendes Kapital natürlich für die weitere Vorsorge nutzen. Gefördert werden aber nur Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr. Ein Einmalbetrag von beispielsweise 50.000 Euro lässt sich deshalb nicht vollständig gefördert anlegen.

In der Praxis kann eine Kombination sinnvoll sein: Ein Teil des Kapitals wird frei angelegt, etwa in einem kostengünstigen ETF-Depot, und daraus wird Jahr für Jahr der geförderte Höchstbeitrag ins Altersvorsorgedepot eingezahlt. So nutzen Sie die Zulagen, ohne Ihr gesamtes Kapital bis zum Rentenbeginn zu binden. Bevor Sie eine Lebensversicherung kündigen, sollten Sie allerdings prüfen, welche Garantien und Vorteile Sie dabei aufgeben.

Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots

Vorteile

  • Direkte Zulagen auf jeden eingezahlten Euro, besonders hoch bei kleinen Beiträgen
  • Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind
  • Anlage in breit gestreute ETFs und Fonds statt teurer Garantien
  • Steuerfreie Erträge in der Ansparphase
  • Kostendeckel von 1 Prozent im Standarddepot
  • Erstmals auch für Selbstständige und Freiberufler

Nachteile

  • Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden
  • Ohne Garantie sind Wertschwankungen und Verluste möglich
  • Förderung nur bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr
  • Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen
  • Kostendeckel gilt nicht für alle Varianten
  • Gesetzliche Regeln können sich künftig ändern

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders interessant kann das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern sein, weil die Kinderzulage schon bei kleinen Beiträgen voll greift. Auch Berufseinsteiger profitieren vom Bonus und von der langen Laufzeit. Für Selbstständige und Freiberufler ist es eine neue Möglichkeit, staatlich gefördert und flexibel für das Alter vorzusorgen. Und für Riester-Sparer mit teuren Altverträgen kann eine Übertragung eine Überlegung wert sein.

Weniger geeignet ist das Altersvorsorgedepot, wenn Sie jederzeit über Ihr Geld verfügen möchten, wenn der Rentenbeginn sehr nah ist und Sie keine Schwankungen verkraften können, oder wenn Sie zuerst andere finanzielle Baustellen haben – etwa eine fehlende Notfallreserve oder teure Konsumkredite. Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, ersetzt aber keine Gesamtplanung Ihrer Altersvorsorge.

Checkliste vor dem Abschluss

  • Bin ich förderberechtigt – und wie viel muss ich einzahlen, um die gewünschte Zulage zu erhalten?
  • Passt ein freies Depot, das Standarddepot oder ein Garantieprodukt zu meinem Anlagehorizont?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten des Angebots – inklusive Fonds- und Vertriebskosten?
  • Was mache ich mit bestehenden Riester-Verträgen oder Lebensversicherungen?
  • Habe ich eine ausreichende Notfallreserve außerhalb des Depots?
  • Wie fügt sich das Altersvorsorgedepot in meine gesamte Ruhestandsplanung ein?

Fazit: Eine echte Chance – mit Plan genutzt

Mit dem Altersvorsorgedepot 2027 wird die geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet. Direkte Zulagen, ETF-Anlage, ein Kostendeckel im Standarddepot und die Öffnung für Selbstständige machen es für viele Menschen interessant. Wie gut es am Ende für Sie funktioniert, hängt aber von der richtigen Variante, niedrigen Kosten und dem Zusammenspiel mit Ihren bestehenden Verträgen ab.

Als Honorarberater erhalte ich keine Provisionen von Produktanbietern, sondern werde ausschließlich von Ihnen für die Beratung bezahlt. Gerne prüfe ich mit Ihnen, ob und wie das Altersvorsorgedepot in Ihre Planung passt – und was mit Ihrer Riester-Rente oder Lebensversicherung sinnvoll ist.

Altersvorsorgedepot, Riester oder Lebensversicherung – was passt zu Ihnen? Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Situation – unverbindlich und ohne Provision.

Stand: November 2026. Alle Angaben beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) und den Informationen des Bundesfinanzministeriums; Details zur Umsetzung durch die Anbieter können sich noch ändern. Der Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen.

Altersvorsorgedepot 2027

Über den Autor: Christian Köhler

Christian Köhler ist Ihr unabhängiger Finanzberater. Als Spezialist für Honorarberatung und Nettopolicen hilft er Unternehmern und Angestellten, ihre Altersvorsorge wissenschaftlich und provisionsfrei zu optimieren.

Persönliche Honorarberatung & Ruhestandsplanung vor Ort

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